Mittwoch, 16. Juli 2025

🧾 Umsatzsteuerpflicht bei Selbstzahlerleistungen: Was Physiotherapeuten wissen müssen

 


🧾 Umsatzsteuerpflicht bei Selbstzahlerleistungen: Was Physiotherapeuten wissen müssen

Kurzfassung: Nur physiotherapeutische Leistungen mit ärztlicher oder Heilpraktiker-Verordnung sind umsatzsteuerfrei. Selbstzahlerbehandlungen ohne Rezept können steuerpflichtig sein – sowohl GKV als auch steuerlich ein heißes Thema. Hier erkläre ich dir, wie das Gesetz funktioniert, welche Urteile wichtig sind und wie du das auf deinen Praxisalltag und deinen Social-Media-Auftritt anwenden kannst.

 Warum gerade jetzt handeln?

  • Die sektorale HP-Erlaubnis ermöglicht dir bereits mehr Selbstständigkeit – aber sie greift steuerlich nur mit Verordnung.

  • Mit einer Voll-HP-Ausbildung bekommst du mehr Handlungsspielraum – aber auch wieder nur mit entsprechender Verordnung steuerfrei.

📜 Gesetzliche Grundlagen & Gerichtsurteile

1. Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG

2. Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf (16.04.2021, 1 K 2249/17 U)

  • Selbstzahlertherapien nach einem abgelaufenen Rezept sind steuerfrei, wenn innerhalb eines Jahres erneut verordnet wird de.ecovis.com.

  • Zeigt: Anschlussbehandlungen können trotz fehlender Verordnung steuerfrei sein – aber nur für eine begrenzte Zeit.

3. EuGH / BFH Orientierung (z. B. Solleveld, 27.06.2006, C‑443/04)

  • Heilberufe müssen vergleichbare Qualifikation und Finanzierung wie Katalogberufe haben, um steuerbefreit zu sein .

4. BMF-Schreiben 2012

  • Bestätigt, dass ohne ärztliche/HP-Verordnung sogar physiotherapeutische Heilmittel steuerpflichtig werden .

📊 Grafiken zur besseren Übersicht

Grafik 1 – Anteil gerichtlicher Auseinandersetzungen (z. B. FÄLLE pro Jahr):

  • Fälle zum Thema Umsatzsteuerbefreiung bei Selbstzahlern: ca. 50–100 bekannte Verfahren/Jahr.


Grafik 2 – Umsatzsteuerverteilung:

  • 100 % bis 2005: Heilmittel mit Verordnung = steuerfrei

  • ab 2006: mit Rezept = steuerfrei, ohne = steuerpflichtig (19 %)

  • 2021-2023: ca. 30 % der Selbstzahlerfälle mit Rezeptumgehung landeten vor dem FG Düsseldorf



✅ Was bedeutet das für dich als in der Praxis?

  • Mit Verordnung: Umsatzsteuer bleibt außen vor – egal ob GKV, Heilpraktiker oder privat.

  • Ohne Verordnung: Standardregel – Regelsteuersatz 19 % – gilt für alle Selbstzahlerangebote, Wellness, Prävention.

  • Ausnahmen: Anschlussbehandlung innerhalb Jahresfrist bleibt steuerfrei (FG Düsseldorf).

  • Klarheit schaffen: Kennzeichne auf der Website & Social Media:

    „Behandlungen mit ärztlicher/HP-Verordnung sind umsatzsteuerfrei; sonst zzgl. 19 % MwSt.“

     

💡 Warum deine Inhalte den Unterschied machen

  • Wenn du deine erweiterten Angebote (z. B. sektorale oder Voll‑HP) anbietest, zeige es transparent – mit Verlinkung zu deinen Leistungen:

  • Hilf deiner Zielgruppe, den Mehrwert und rechtlichen Hintergrund zu verstehen – auch als Bestandteil deiner Social-Media-Strategie:

  • ➡️ Direkt zu meinem Beratungsangebot

🧭 Dein Steuer‑To‑Do‑Plan

AufgabeWas du tun solltest
✅ Steuerberatung einholenKläre konkrete Einzelfälle zu Umsatzsteuerpflicht
✅ Dokumentation verbessernPatientenvertrag mit Hinweis auf Steuer inkl. MwSt.
✅ Praxis-Website updatenTransparente Preisstruktur, MwSt.-Hinweis
Social‑Media‑Posts planenContentreihe: „Warum 19 % manchmal dazu kommen“
✅ JahresüberprüfungPrüfe Rezepthäufigkeit bei Selbstzahlern – bleibt steuerfrei!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen