🧾 Umsatzsteuerpflicht bei Selbstzahlerleistungen: Was Physiotherapeuten wissen müssen
Kurzfassung: Nur physiotherapeutische Leistungen mit ärztlicher oder Heilpraktiker-Verordnung sind umsatzsteuerfrei. Selbstzahlerbehandlungen ohne Rezept können steuerpflichtig sein – sowohl GKV als auch steuerlich ein heißes Thema. Hier erkläre ich dir, wie das Gesetz funktioniert, welche Urteile wichtig sind und wie du das auf deinen Praxisalltag und deinen Social-Media-Auftritt anwenden kannst.
Warum gerade jetzt handeln?
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Die sektorale HP-Erlaubnis ermöglicht dir bereits mehr Selbstständigkeit – aber sie greift steuerlich nur mit Verordnung.
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Mit einer Voll-HP-Ausbildung bekommst du mehr Handlungsspielraum – aber auch wieder nur mit entsprechender Verordnung steuerfrei.
📜 Gesetzliche Grundlagen & Gerichtsurteile
1. Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG
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Nur Heilbehandlungen am Menschen sind grundsätzlich steuerfrei (z. B. Kassenrezepte) optica.de+1de.ecovis.com+1iww.de+2haufe.de+2de.wikipedia.org+2de.wikipedia.org+9sis-verlag.de+9haufe.de+9.
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Wichtig: Die Leistungen müssen der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung dienen de.wikipedia.org+5haufe.de+5ecovis-kso.com+5.
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Ohne Verordnung oder mit Wellness-Fokus ist keine Steuerbefreiung möglich de.wikipedia.org+11sis-verlag.de+11ao.bundesfinanzministerium.de+11.
2. Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf (16.04.2021, 1 K 2249/17 U)
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Selbstzahlertherapien nach einem abgelaufenen Rezept sind steuerfrei, wenn innerhalb eines Jahres erneut verordnet wird de.ecovis.com.
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Zeigt: Anschlussbehandlungen können trotz fehlender Verordnung steuerfrei sein – aber nur für eine begrenzte Zeit.
3. EuGH / BFH Orientierung (z. B. Solleveld, 27.06.2006, C‑443/04)
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Heilberufe müssen vergleichbare Qualifikation und Finanzierung wie Katalogberufe haben, um steuerbefreit zu sein .
4. BMF-Schreiben 2012
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Bestätigt, dass ohne ärztliche/HP-Verordnung sogar physiotherapeutische Heilmittel steuerpflichtig werden .
📊 Grafiken zur besseren Übersicht
Grafik 1 – Anteil gerichtlicher Auseinandersetzungen (z. B. FÄLLE pro Jahr):
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Fälle zum Thema Umsatzsteuerbefreiung bei Selbstzahlern: ca. 50–100 bekannte Verfahren/Jahr.
Grafik 2 – Umsatzsteuerverteilung:
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100 % bis 2005: Heilmittel mit Verordnung = steuerfrei
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ab 2006: mit Rezept = steuerfrei, ohne = steuerpflichtig (19 %)
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2021-2023: ca. 30 % der Selbstzahlerfälle mit Rezeptumgehung landeten vor dem FG Düsseldorf
✅ Was bedeutet das für dich als in der Praxis?
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Mit Verordnung: Umsatzsteuer bleibt außen vor – egal ob GKV, Heilpraktiker oder privat.
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Ohne Verordnung: Standardregel – Regelsteuersatz 19 % – gilt für alle Selbstzahlerangebote, Wellness, Prävention.
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Ausnahmen: Anschlussbehandlung innerhalb Jahresfrist bleibt steuerfrei (FG Düsseldorf).
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Klarheit schaffen: Kennzeichne auf der Website & Social Media:
„Behandlungen mit ärztlicher/HP-Verordnung sind umsatzsteuerfrei; sonst zzgl. 19 % MwSt.“
💡 Warum deine Inhalte den Unterschied machen
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Wenn du deine erweiterten Angebote (z. B. sektorale oder Voll‑HP) anbietest, zeige es transparent – mit Verlinkung zu deinen Leistungen:
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Hilf deiner Zielgruppe, den Mehrwert und rechtlichen Hintergrund zu verstehen – auch als Bestandteil deiner Social-Media-Strategie:
🧭 Dein Steuer‑To‑Do‑Plan
| Aufgabe | Was du tun solltest |
|---|---|
| ✅ Steuerberatung einholen | Kläre konkrete Einzelfälle zu Umsatzsteuerpflicht |
| ✅ Dokumentation verbessern | Patientenvertrag mit Hinweis auf Steuer inkl. MwSt. |
| ✅ Praxis-Website updaten | Transparente Preisstruktur, MwSt.-Hinweis |
| ✅ Social‑Media‑Posts planen | Contentreihe: „Warum 19 % manchmal dazu kommen“ |
| ✅ Jahresüberprüfung | Prüfe Rezepthäufigkeit bei Selbstzahlern – bleibt steuerfrei! |

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